0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Außergerichtlicher Erfolg von ilex Rechtsanwälte: Inkassounternehmen zieht Negativeintrag zurück und fordert Schufa zur Neuberechnung der Scores auf

Immer wieder melden Inkassounternehmen Forderungen bei der Schufa Holding AG und anderen Auskunfteien ein. Die Betroffenen stehen dann teilweise vor dem gesellschaftlichen Ruin, weil mit Ihnen niemand mehr Geschäfte machen möchte. Insbesondere wenn eine naherückende Finanzierungsverhandlung mit einer Bank ansteht, gibt es für viele Betroffene ein böses Erwachen. ilex Rechtsanwälte konnten nun einer Betroffenen helfen.

 

 

 

Überblick:

 

1. Was war passiert?

Die Betroffene war vor Jahren Kundin eines mittlerweile insolventen Stromanbieters. Dieser Anbieter stellte ihr jedoch eine Stromlieferung in Rechnung die tatsächlich gar nicht stattfand. Die Kundin zahlte auf diese Rechnung selbstverständlich nicht. Der Insolvenzverwalter des Stromanbieters schaltete nun ein Inkassounternehmen ein. Nun begann die branchenübliche Inkassodrangsalierung der Kundin mit unzähligen Schreiben und Drohungen. Letztlich meldete die Inkassogesellschaft die Forderung bei der Schufa Holding AG ein. Zu Unrecht wie sich herausstellte, da die gesetzlichen Meldevoraussetzungen nicht vorlagen.

2. Wo lag das Problem?

Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet eigentlich die Datenverarbeitung. Auch die Meldung an eine Auskunftei wie die Schufa Holding AG oder andere, wie z.B. Bürgel Wirtschaftsdienste, Creditreform oder infoscore Consumer Data, ist vom Prinzip her verboten. Es gibt nur eine begrenzte Zahl von Ausnahmen zu diesem Verbot. Eine davon betrifft die Datenmeldung ohne dass die Forderung vorher gerichtlich festgestellt wurde. Diese Meldung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich.

3. Was war der Ansatzpunkt von ilex Rechtsanwälte?

ilex Rechtsanwälte prüfte die Forderungsmeldung durch die Auskunftei sehr genau und stellte diverse Mängel an der Meldung fest. So wurden unter anderem Fristen nicht eingehalten und die Meldung erfolgte unter dem falschen Namen. Auch war unklar wer eigentlich der derzeitige Forderungsinhaber war.
Gegen die Meldung ging die Betroffene zunächst mit anwaltlicher Hilfe nicht-spezialisierter Kollegen vor. Dies war erfolglos.

4. Wie konnte ilex Rechtsanwälte helfen?

ilex Rechtsanwälte versandte – nach sorgfältiger Aufbereitung des Sachverhalts – ein außergerichtliches Anschreiben sowohl an die Schufa Holding AG als auch an das Inkassounternehmen. Hierin legte der engagierte Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage umfassend dar und forderte die Schufa Holding AG zur Löschung des Negativeintrags und der Neuberechnung der Scorewerte auf. Dem Inkassounternehmen gab der Anwalt auf den Eintrag bei der Schufa Holding AG zu widerrufen und die Schufa zur Neuberechnung der Scores aufzufordern. Dem kamen die Schufa Holding AG und das Inkassounternehmen vollumfänglich nach. Einzig die Kosten des Rechtsanwalts stellte das Inkassounternehmen streitig. Bei der Schufa Holding AG verzichtete die Betroffene zur schnellstmöglichen Löschung des Negativeintrags auf das In-Rechnung-Stellen der anwaltlichen Gebühren.
Das Hauptziel der Betroffenen konnte aber vollumfänglich erreicht werden, da sie durch die Neuberechnung der Scores wieder als uneingeschränkt kreditwürdig gilt. Nun droht der anstehenden Kreditvertragsverlängerung des Eigenheimkredits von dieser Seite keine Gefahr mehr.

5. Anwaltliche Hilfe empfohlen

Der Fall zeigt aber auch wieder, dass in solchen Fällen eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung quasi unerlässlich ist. Die Betroffene versuchte es zunächst mit Hilfe einer nicht spezialisierten Kanzlei und biss beim Inkassounternehmen auf Granit. Erst die Tätigkeit des Rechtsanwalts von ilex Rechtsanwälte bewegte die Schufa Holding AG und das betroffene Inkassounternehmen zum Einlenken.

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com