0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Das Ende des „Widerrufsjokers“ für Altverträge läuft am 20.06.2016 aus

Das Widerrufsrecht für einen Teil der älteren Immobilienkreditverträge endet zum 21.06.2016. Die in Berlin ansässige Stiftung Warentest schreibt unter dem 25.04.2016 auf ihrer Internetseite: „Der Widerruf bringt in der Regel viele Tausend Euro Vorteil. Kreditnehmer können mit 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme rechnen. Der Aufwand und die Kosten sind gering, die Erfolgsaussichten hoch.“ Doch ist das wirklich so scheinbar mühelos? Richtig ist, dass das Widerrufsrecht für die bis Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge nach dem Willen des Gesetzgebers am 20.06.2016 um 24:00 Uhr endgültig erlischt. Doch dieser Schritt muss gut überlegt sein, meint ilex Rechtsanwälte. Die Rechtsprechung zum Widerruf ist nicht einheitlich und vom Einzelfall abhängig. Kunden können bei einem Erfolg auf Schwierigkeiten stoßen, eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Ilex erklärt die rechtlichen Hintergründe.

 

Überblick:

  • Die Bedeutung vom Widerrufsrecht für Darlehensverträge
  • Änderungen beim Widerruf von Darlehensverträgen
  • Unendliches Widerrufsrecht?
  • Was änderte sich nun?
  • Was ist noch zu tun?
  • Warum bedarf es eines Zins- und Kontenprüfers?
  • Warum brauch ich eine Anschlussfinanzierung?
  • Erklärung des Widerrufs
  • Wie geht ilex Rechtsanwälte vor?

 

Die Bedeutung des Widerrufsrechts für Darlehensverträge

Im Zuge der großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 integrierte der Gesetzgeber viele Vorschriften in das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die vorher in anderen Gesetzen geregelt waren. Eine dieser integrierten Gesetze war das sogenannte Verbraucherkreditgesetz. Es sah ein endliches Widerrufsrecht für Verbraucher vor, die einen Kreditvertrag abschlossen. Im Zuge der Eingliederung des Verbraucherkreditgesetzes in das BGB nahm der Gesetzgeber teils geringe und teils bedeutungsschwere Änderungen am Widerrufsrecht vor.

 

Änderungen beim Widerruf von Darlehensverträgen

Im Zuge dieser Änderungen passte der Gesetzgeber das Widerrufsrecht an viele andere europarechtliche Vorschriften an und er strich die Passage, wonach das Widerrufrecht unabhängig von weiteren Voraussetzungen nach spätestens einem Jahr und einem Monat automatisch endete. Bewusst oder unbewusst schuf der Gesetzgeber ein „unendliches“ Widerrufsrecht. Dies wird seitens der Banken als einseitige Benachteiligung scharf kritisiert.

 

Unendliches Widerrufsrecht?

Nach dem Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist kann der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht mehr wirksam ausüben. Er ist nach deren Ablauf an den Vertrag gebunden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Bank den Verbraucher richtig und vor allem wirksam über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Dabei wurden teilweise bei der Formulierung der Kreditvertragspassagen gewaltige Fehler begangen. Der Gesetzgeber gab zwar eine Musterwiderrufsbelehrung heraus, um es den Vertragsparteien so einfach wie möglich zu machen. Ferner regelte der Gesetzgeber, dass derjenige, der sich exakt an das „Belehrungsmuster“ hält, in jedem Fall korrekt belehrt hat; unabhängig davon, ob die Musterbelehrung für den Verbraucherdarlehenswiderruf korrekt war. Teilweise finden sich jedoch in einigen Vertragspassen der geschlossenen Immobilienverträge unwirksame Widerrufsbelehrungen wieder. In diesen Fällen (aber nur in diesen) kann der Darlehnsnehmer bezüglich der bis Juni 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge noch bis zum Ablauf des 20.06.2016 sein Widerrufsrecht ausüben.

 

Was änderte sich im Juni 2016?

Im Zuge der Umsetzung einer europäischen Richtlinie zum Verbraucherdarlehen und zu Wohnungskrediten nahm der Gesetzgeber auf Antrag des Bundesrates eine Beschränkung des Widerrufrechts auf und regelte eine endgültige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts für die Altverträge. In das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) nahm er in Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB eine Regelung auf, wonach der sogenannte Widerrufsjoker endet. Darin regelte er ein absolut letztes Datum bis zu welchem der Widerruf des Verbraucherdarlehens erklärt werden muss. Der Widerrufsjoker endet zum 21. Juni 2016. Das heißt, der Widerruf des Kredites muss bis zum Ablauf des 20. Juni 2016 erklärt werden. Demnach sollte sich jeder der seinen Darlehensvertrag noch widerrufen möchte und hierfür Erfolgsaussichten sieht, jetzt um seinen Widerruf kümmern. Das Ende dieser Möglichkeiten naht, es ist vor der Widerrufserklärung aber noch einiges zu tun.

 

Was ist noch zu tun?

Bevor der Widerruf erklärt werden kann, muss man überhaupt erst wissen, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und somit die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Nur dann kann der Widerruf überhaupt ausgeübt werden. Dazu ist eine umfangreiche Prüfung der Kreditunterlagen unbedingt notwendig, um sicher zu gehen, dass nichts übersehen wird. Allein dies dauert seine Zeit. Sollte ein solches Rechtsgutachten durch eine qualifizierte Anwaltskanzlei zum Ergebnis kommen, dass der Widerruf erklärt werden kann, empfiehlt es sich, als nächstes einen Zins- und Kontenprüfer einzuschalten.

 

Warum bedarf es eines Zins- und Kontenprüfers?

Ein Zins- und Kontenprüfer kann ausrechnen, wie die gegenseitigen Forderungen im Falle des Widerrufs verrechnet werden. Nur so lässt sich ermitteln, ob der Bankkunde noch einen Restbetrag zahlen muss oder die Bank sogar Beträge erstatten muss. Da sich viele Banken beim Thema Widerrufsjoker traditionell quer stellen, kann nur auf diese Art und Weise der Streitgegenstand eines zu führenden Prozesses bestimmt werden. Zudem gehen immer mehr Gerichte dazu über nur noch Leistungsklagen statt Feststellungsklagen zuzulassen (ilex Rechtsanwälte berichtete). Dazu muss aber eine konkrete Leistung beziffert werden. Somit ist ein Zinssachverständiger in der Regel unerlässlich. Erst mit diesen Zahlen kann der Widerruf erklärt werden oder nach einer Anschlussfinanzierung gesucht werden.

 

Warum brauch ich eine Anschlussfinanzierung?

Der größte GAU für den Kreditnehmer wäre, wenn die Bank den Widerrufsjoker widerspruchslos annimmt. Dann läuft eine 30tägige Frist zur Zahlung. Mit anderen Worten: Sobald der Widerruf abgesendet wurde, besteht das Risiko, dass nach 30 Tagen die komplette ausstehende Summe auf einmal bezahlt werden muss. Dies kann – je nach Kredithöhe und Kreditdauer – eine Summe von mehreren hunderttausend Euro sein. Diesbezüglich muss der Bankkunde zahlungsfähig sein. Wem dieses Geld nicht zur Verfügung steht, braucht daher eine finanzierende Bank. Diese sollte der Darlehensnehmer sich ggf. mit professioneller Hilfe vorher suchen. Auch das benötigt jedoch Zeit. Erst wenn diese Schritte getan sind, kann der Widerruf seriös erklärt werden. Andernfalls belastet der Widerruf des Darlehensvertrags den Verbraucher möglicherweise über alle Maßen. Der Widerrufsjoker entwickelt sich dann zum Bumerang und beschert dem Darlehnsnehmer mehr Probleme, als er löst.

 

Erklärung des Widerrufs

Sollte der Widerruf durch einen Anwalt erklärt werden, so benötigt dieser auch unbedingt eine Originalvollmacht. Daher muss die Versendungszeit der Originalvollmacht an den Anwalt auch noch mit einbezogen werden. Passieren hier Fehler, besteht die Möglichkeit, dass der Widerruf seitens der Bank wegen fehlender Originalvollmacht zurückgewiesen wird. Geschieht dies nach dem 20. Juni 2016 ist alles verloren. Das Nachsenden der Vollmacht heilt den Fehler nämlich nicht mehr.

 

Die Zeit rennt

Auch wenn es bis zum 20. Juni 2016 noch lange hin erscheint, schreitet die Zeit schnell voran. Wie aufgezeigt müssen vor der Erklärung des Widerrufs noch diverse Stationen abgearbeitet werden, um ohne unnötiges Risiko guten Gewissens den Widerruf erklären zu können. Hier sollte niemand in Hektik ausbrechen, aber aufgrund der kurzen Restlaufzeit beim Widerrufsjoker ist Eile geboten.

 

Wie geht ilex Rechtsanwälte vor?

Bei ilex Rechtsanwälte gehen wir im Rahmen eines Erstgutachtens auf alle Fragen des Mandanten genau ein. Nur so meinen wir, können wir dem Mandanten eine umfassende Risikoabwägung gewährleisten, denn anders als oft in den Medien dargestellt, ist der Widerruf eines Darlehensvertrags überhaupt nicht risikolos. Es gilt viel zu beachten und im Vorfeld des eigentlichen Widerrufs zu tun. Danach kann der Mandant auf der Grundlage des Gutachtens am besten entscheiden, ob er den Widerruf vor dem 20.06.2016 erklären möchte oder sein Darlehen lieber weiter bedient.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com