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Datenschutzrecht: Gesetzesvorhaben soll das Scoring transparenter machen

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Dieser Gesetzentwurf, der derzeit in den Gesetzgebungsorganen beraten wird, hat Auswirkungen auf die Tätigkeit von Auskunfteien und auf das sog. Scoring-Verfahren. Damit stellt die Bundesregierung ein schon lange praktiziertes Verfahren erstmals auf eine gesetzliche Grundlage, die aufgrund zahlreicher Probleme in der Praxis notwendig geworden war und seit langem gefordert wurde.

Nach dem Inhalt des Gesetzgebungsentwurfes soll die Tätigkeit von Auskunfteien zukünftig transparenter gemacht werden. Der Betroffene erhält einen Auskunftsanspruch, aus dem er ersehen kann, wie der ihn betreffende Scorewert zustande kam. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung, um sich überhaupt gegen unberechtigte Scorewerte wehren zu können. Für den Bereich des Scoring wird es zukünftig eine eigene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geben. Durch diese Vorschrift werden für Scoringverfahren, deren Ergebnis für Entscheidungen über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses verwendet werden, allgemeine Voraussetzungen festgelegt. Danach müssen solche Verfahren insbesondere wissenschaftlich fundiert sein, d.h. sie müssen auf anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruhen. Außerdem werden in dem neuen Gesetz nunmehr ausdrücklich die Voraussetzungen genannt, wann ein Unternehmen die Daten seines säumigen Schuldners an eine Auskunftei überhaupt übermitteln darf. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Daten gerichtlich oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens festgestellt wurden oder wenn der Betroffene die Forderung ausdrücklich anerkannt hat. Reagiert ein Schuldner jedoch nicht, ist die Weitergabe der Daten nur noch zulässig, wenn das Unternehmen die Forderung mindestens zweimal angemahnt hat. Zwischen beiden Mahnungen müssen mindestens vier Wochen liegen.

Wie das zukünftige Gesetz bei seinem Inkrafttreten aussehen wird, ist derzeit noch unklar, da einige Bundesländer bereits Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht haben.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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