0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Filesharing: Abmahnung durch Kanzlei Lihl

Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl – Film „Willkommen bei den Sch’tis“

Der Kanzlei ilex wurde eine Abmahnung der Prokino Filmverleih GmbH zur Prüfung vorgelegt. Der sich als Rechteinhaber Ausgebende wird dabei durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl vertreten. Die Kanzlei Lihl fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 29.01.10 und fügt Ihrem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte u. a. dazu die im Abmahnschreiben bestimmten Kosten an die Gegenseite zu zahlen. Ilex rät regelmäßig davon ab, derart vorgefertigte Unterlassungserklärungen einfach zu unterschreiben.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, die Urheberrechte der Prokino Filmverleih GmbH verletzt zu haben. Dieser Vorwurf ist schon für sich genommen bedenklich, da ein Urheber immer nur eine natürliche Person (also ein Mensch aus Fleisch und Blut) und nicht eine juristischen Person (wie hier z. B. eine GmbH) sein kann.

Die Kanzlei Lihl schließt in ihrem Schreiben aus, dass die ermittelte IP-Adressen falsch oder verändert sein könnte. Mehrer Studien belegen indes, dass Abmahnungen sehr wohl aufgrund von falsch ermittelten IP-Adressen ergehen können. Auch hier kann also gestritten werden.

Wie wir bereits in einem vorhergehenden Artikel erörterten, lohnt es sich, die weiteren Schritte nach Erhalt der Abmahnung gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu planen.

Dringend empfehlen wir, die Sache nicht einfach wegzulegen und „auszusitzen“, da die Gefahr eines teuren Rechtsstreits droht.

Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zu Verfügung.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com