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GFE Nürnberg: Zu den technischen Details der GFE-Stromaggregate

Das Unternehmenskonzept der GFE Nürnberg sah vor, dass Käufer ein Stromaggregat in Containerbauweise erwerben und dieses Stromaggregat an einen Betreiber verpachten sollten. In der Werbung wurde dagegen von einem Blockheizkraftwerk gesprochen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen eine Vielzahl von Mitgliedern aus der Geschäftsführung. Vermögenswerte wurden gesichert und über einzelne Gesellschaften aus der GFE Unternehmensgruppe ist zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet. ilex Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von geschädigten Käufern in Gerichtsverfahren und hatte sich im Rahmen der erforderlichen Recherchen zum Sachverhalt auch mit den technischen Fragen zu dem Geschäftsmodell beschäftigt. Eine erste Erkenntnis hieraus ist, dass es sich bei den Containern gar nicht, wie beworben, um Blockheizkraftwerke im technischen Sinne handelt, sondern um reine Stromaggregate. Die Antworten zu den wichtigsten technischen Fragen haben wir für Sie aufbereitet.

Inhalt:


Welche Motoren/ Generatoren wurden verwendet?

Die in den GFE-Stromaggregaten verwendeten Motoren wurden in der Volksrepublik China gebaut und gehen auf eine Lizenz der 140 Jahre alten Kölner Traditionsfirma Deutz AG zurück. Nach Recherchen von ilex Rechtsanwälte wurden in China allerdings nur die Motoren und Bauteile bezogen. Soweit Motoren überhaupt bereits geliefert waren, erfolgte der Zusammenbau und Umbau zu Stromaggregaten in Deutschland. Bei den Motoren handelte es sich u.a. um aufgeladene Turbomotoren ohne Ladeluftkühlung. Bei den Generatoren wurde ein handelsüblicher Stamford verwendet. Sowohl Motor, als auch der Generator waren für den Dauerbetrieb mit Rapsöl geeignet.

Die Blockheizkraftwerke sind Stromaggregate

Die Unternehmensgruppe GFE umwarb den Verkauf von Blockheizkraftwerken (Bhkw) in Containerbauweise. Ein Blockheizkraftwerk ist jedoch definiert als ein System, dass Strom und Wärme als Nutzenergie abgibt. Insofern dient ein Blockheizkraftwerk nämlich der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme in einem Gebäude (sogenannte "Kraft-Wärme-Koppelung"). Dabei wird mit einem Verbrennungsmotor zunächst mechanische Energie erzeugt und diese dann durch einen Generator in Strom umgewandelt. Die anfallende Abwärme des Generators und des Motors wird beispielsweise unmittelbar vor Ort zum Heizen des Gebäudes und für die Warmwasserbereitung in dem Gebäude verwandt. Voraussetzung für einen sinnvollen Einsatz eines Blockheizkraftwerkes ist daher der gleichzeitige Bedarf an Strom und Wärme. Dabei wird der selbst erzeugte Strom in der Regel insoweit in das öffentliche Netz eingespeist, als er nicht in dem Gebäude verbraucht wird. Der örtliche Energielieferant ist zur Abnahme und Vergütung des erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet. Bei den wenigen bereits ausgelieferten Aggregaten der GFE war jedoch keine Wärmenutzung installiert. Das Energieeinspeisungskonzept sah lediglich vor, dass Strom als Nutzenergie abgegeben werden sollte. Insofern kann technisch korrekt nur von einem Stromaggregat, nicht jedoch von einem Blockheizkraftwerk gesprochen werden. Der Begriff des Blockheizkraftwerkes ist technisch unzutreffend, da es hierfür an der Abgabe von Wärme fehlt.

Was bedeutet „elektrischer Wirkungsgrad“?

Unter Wirkungsgrad versteht man allgemein das Verhältnis von abgegebener Leistung zur zugeführten Leistung. Die dabei entstehende Differenz von zugeführter und abgegebener Leistung bezeichnet man als Verluste oder genauer als Verlustleistung. Für die Stromaggregate der GFE Nürnberg ist es von Bedeutung, wie hoch deren elektrischer Wirkungsgrad ist, d. h. wie viel an Leistung tatsächlich in elektrische Energie umgewandelt werden kann. Beim Betrieb eines Verbrennungsmotors entsteht nicht nur elektrische Energie, sondern auch Abwärme, die in Form von Abgaswärme, Kühlwasserwärme oder durch Konvektion an die Umgebung abgegeben werden muss, damit der Motor nicht überhitzt. Gerade diese Energie kennzeichnet in der vorliegenden Konstellation die sogenannte Verlustleistung, da sie verloren ist, wenn sie nicht in elektrische Energie umgewandelt werden kann.

Welcher Wirkungsgrad wird den GFE-Aggregaten angeblich zugeschrieben?

Dazu existieren unterschiedliche Zahlen. Die Nürnberger Zeitung berichtete am 19.01.2011 darüber, dass sich Vermittler und Käufer auf das Ergebnis eines vierseitigen TÜV-Süd-Gutachtens verlassen hätten, dass den Stromaggregaten umgerechnet 91% an elektrischem Wirkungsgrad bescheinigt haben soll. Die GFE Unternehmensgruppe selbst will in Wirtschaftlichkeitsberechnungen von 75 % elektrischem Wirkungsgrad gesprochen haben. Der TÜV Rheinland, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Tests auf dem GFE-Gelände in Nürnberg durchgeführt hatte, stellte bei einem GFE-Motor einen Wirkungsgrad von unter 34 % fest. ilex Rechtsanwälte liegt dieses Gutachten vor.

Was sagen Experten zu den hohen Wirkungsgraden?

Die eingeholten Recherchen durch ilex Rechtsanwälte ergab, dass ein elektrischer Wirkungsgrad, wie er in dem Gutachten des TÜV Süd oder den Eigenangaben der GFE benannt sei, als kaum glaubhaft anzusehen ist, da selbst bei einem Spitzen-Motor als Stromerzeuger ein nicht unerheblicher Anteil der eingesetzten Energie als Wärme anfällt.

Mit welchen Besonderheiten wurde geworben?

Eines von mehreren „technischen Errungenschaften“ sollte darin bestehen, dass das Rapsöl, mit denen die Motoren betrieben wurden, vorgewärmt werden sollte. Der Motor wird dann mit einem Dieselkraftstoff im kalten Zustand gestartet. Erst danach wird auf den Betrieb mit Rapsöl bzw. einem Rapsöl-Wasser-Gemisch umgeschaltet. Das Rapsöl-Wasser-Gemisch sollte eine weitere Besonderheit beim Betrieb sein. Der Wirkungsgrad soll dann umso höher sein, je höher der Wasseranteil im Gemisch ist. Die Mischvorrichtung wurde hierbei als eine Besonderheit ausgegeben.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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