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Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung in der Schufa Datenbank

Der jährlich von dem privaten Unternehmen Schufa Holding AG herausgegebene Kredit-Kompass, der den Anspruch erhebt, empirische Indikatoren der privaten Kreditaufnahme in Deutschland zu benennen, zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von privaten Haushalten in Deutschland überschuldet ist. Gläubiger sind dabei häufig an der Abgabe einer sogenannten „Eidesstattlichen Versicherung (EV)“ interessiert, in der die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden müssen. Verpasst man zusätzlich den Termin zur Abgabe dieser Erklärung, besteht die Möglichkeit, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung erlassen wird. Diese Vorgänge werden in einem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten vermerkt. Dieses Verzeichnis ist Dritten zugänglich. Schnell landet die Information über einen Erlassenen Haftbefehl deshalb auch im Datenbestand des privaten Unternehmens Schufa Holding AG. Die Folgen dieses Eintrages sind erheblich. Man muss sich nur ausmalen, was passiert, wenn eine Bank im Rahmen einer Kontoneueröffnung obligatorisch den Datenbestand der Schufa abfragt und dort über ihren potentiellen Kunden das Wort „Haftbefehlt erlassen“ entdeckt. Der Girokontovertrag kommt dann häufig gar nicht erst zustande. Und mehr noch: Kreditkarten werden umgehend gesperrt, Finanzierungen möglicherweise gekündigt und auch potentielle Vermieter oder Arbeitgeber oder sonstige Vertragspartner werden vom Vertragsschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit Abstand nehmen.

Überblick:


Wer ist die Schufa?

Die Schufa Holding AG ist ein privates Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft und eine sogenannte Auskunftei. Verbreitet ist auch der Begriff Wirtschaftsauskunftsdienst. Gemeint sind damit Unternehmen, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen bereithalten. Die Schufa Holding AG ist jedoch nicht die „Urheberin“ des Schuldnerverzeichnisses. Diese Daten werden vielmehr von den Vollstreckungsgerichten am Wohnsitz des Schuldners bereitgehalten und an die Auskunftei auf Anfrage übermittelt, welches diese Daten als sogenanntes Negativmerkmal einträgt und ihren Vertragspartner auf Anfrage übermittelt. Als Negativmerkmal versteht die Schufa Holding AG dabei die Summe der von den Vertragspartnern der Schufa Holding AG gelieferten Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten und den Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen, zu denen etwa die Verzeichnisse der Amtsgerichte gehören. Auch zahlreiche andere Auskunfteien nutzen die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse als Datenquelle.

Welche Folgen drohen, wenn der Haftbefehl in der Datenbank steht?

Schon „durchschnittliche“ Negativeinträge (z.B. Kündigung eines Darlehens, Fälligstellung einer Forderung) können erhebliche Folgen auslösen. Kreditkarten werden gesperrt, Kredite werden nur noch zu schlechten Konditionen oder gar nicht erteilt. Wenn Sie die unerwartete Fälligstellung eines Kredites jedoch nicht auf Anhieb zurückzahlen können, erlangt der Eintrag für Sie existentielle Bedeutung. Unternehmer verlieren auf diese Weise Vertragspartner, Angehörige der Finanzbranche ihre Anstellung. Dies sind die Folgen „durchschnittlicher“ Negativeinträge. Ein Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstaatlichen Versicherung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Jedem Bundesbürger ist bekannt, dass dies nur in gravierenden Fällen möglich ist. Selbst potentielle Straftäter, so die öffentliche Meinung, würden gelegentlich nicht im „Gefängnis“ behalten. Ein Haftbefehl wirkt sich daher auf den Ruf des Betroffenen nachhaltig aus und allein der Begriff „Haftbefehl“ in der Schufa Datenbank führt bereits zu katastrophalen Folgen. Die Eröffnung eines Kontos oder die Erlangung eines Darlehens ist faktisch ausgeschlossen. Ein berufliches Fortkommen, zumindest in der Finanzbranche, ist kaum noch denkbar.

Wie können sich Betroffene vor den negativen Folgen schützten?

Zu allererst gilt, dass es sich für Betroffene, gegen die tatsächlich ein Vollstreckungstitel ergangen ist, „lohnt“, Termine zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung einzuhalten. Dann ist es dem Gläubiger gar nicht erst möglich, einen Haftbefehl zu beantragen. Ist der Haftbefehl aber einmal ergangen und liegt auch ein berechtigtes Verlangen zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung vor, kann die Abgabe der Versicherung an Eides statt natürlich nachgeholt werden. Der Haftbefehl wird dann ausgetragen und aus dem Schuldnerregister gelöscht. Der Eintrag zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung wird dagegen erst nach Ablauf von drei Jahren seit dem Ende des Jahres gelöscht, in dem die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben wurde. Allerdings steht Ihnen ein Anspruch auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis zur Seite, wenn Sie die Befriedigung Ihres Gläubigers nachgewiesen haben oder dem Vollstreckungsgericht der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist. Sobald der Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht ist, können Sie an die Schufa Holding AG oder andere Auskunfteien herantreten und auch dort die Löschung verlangen.

Was ist mit den Betroffenen, die zu Unrecht in der Schufa stehen?

Solche Fälle sind zwar selten, aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Beispielsweise sind Personenverwechslungen hinsichtlich des Eintrages und seiner diversen Übermittlungen denkbar oder Fälle, bei denen der vermeintliche Schuldner noch gar keine Kenntnis von einem Mahnbescheid und/ oder dem anschließenden Vollstreckungsbescheid erlangt hat und sich auch nicht gegen die Berechtigung der Forderung wehren konnte. Solche Fälle kommen vor, wenn der Vollstreckungsbescheid an eine nicht mehr aktuelle Voranschrift des vermeintlichen Schuldners zugestellt wurde, aber den Schuldner dort nicht erreicht hat. In diesem Fall ist es ratsam, zunächst sorgfältig den gesamten Sachverhalt aufzuklären. Beispielsweise kann der Schuldner von der Schufa Holding AG und natürlich auch von allen übrigen Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Eigenauskunft zu seinem Datenbestand verlangen. Auf diese Weise soll zunächst einmal in Erfahrung gebracht werden, welche Daten dort gespeichert sind? Mit Hilfe dieser Auskunft erfährt man häufig das Aktenzeichen des Schuldnerregisters, bei dem man nun mit Hilfe eines Rechtsanwaltes Akteneinsicht beantragen kann. Auf diese Weise erfährt man nähere Angaben zu dem angeblichen Vollstreckungstitel und im nächsten Schritt auch beim zuständigen Mahn- oder Prozessgericht weitere Aufklärungsmaßnahme erfragen. Ist der Eintrag falsch, stehen dem Betroffenen grundsätzlich Ansprüche auf Widerruf, Löschung, Unterlassung und ggf. auch auf Schadenersatz zur Seite.

Anwaltliche Beratung und rechtliche Schritte

Insofern existieren je nach Einzelfall durchaus Möglichkeiten, die negativen Folgen dieses „besonderen“ Eintrages entweder abzuwenden (bei unberechtigten Einträgen) oder abzumildern (bei berechtigten Einträgen kann auf jeden Fall der Haftbefehlseintrag gelöscht werden). Welcher Weg erfolgversprechend ist, hängt vom Einzelfall ab. Für den betroffenen „Einzelkämpfer“ ist dies allerdings nicht leicht. Das Datenschutzrecht ist eine Domäne für Experten geworden. Sollten Sie betroffen sein, „zahlt“ sich eine qualifizierte Beratung buchstäblich aus.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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