0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Jetzt geht’s um den Adler

Die Supermarktkette Real versucht gegen die Eintragung des „Adlers“ als Marke des DFB vorzugehen. Im Zuge dessen hat Real beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) und parallel dazu auch beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt im spanischen Alicante (OAMI) die Löschung des DFB-Adlers beantragt. Zur Begründung bringt die Antragstellerin vor, dass der Adler ein Hoheitszeichen und somit gemäß § 8 Abs. 2 Ziff. 6 MarkenG nicht eintragungsfähig sei. Sollte Real den Streit vor Gericht gewinnen, drohen dem DFB Verluste in Millionenhöhe. Der Ausgang des Disputs ist nach Meinungen der ilex völlig offen.

 

Übersicht

Was ist passiert?

Auslöser für den jetzigen Streit war wohl eine einstweilige Verfügung, die der DFB gegen Real erwirkt hatte. Die Supermarktkette hatte unter anderem Shirts mit einem leicht abgewandelten Adler-Emblem verkauft, was ihr durch die Verfügung untersagt wurde.

Als Reaktion hierauf greift Real nun den Markenschutz des DFB-Logos an. Die Argumentationslinie ist dabei überaus einfach: Gemäß § 8 Abs. 2 Ziff. 6 MarkenG können Hoheitszeichen markenrechtlich nicht geschützt werden. Um eine Monopolisierung zu vermeiden, sind also zum Beispiel Staatswappen und eben auch der Bundesadler dem Markenschutz schlicht unzugänglich. Der DFB-Adler ist jedoch als Logo der Nationalmannschaft geschützt, was nun einer genaueren Überprüfung standhalten muss.

Für den DFB stehen Millionensummen auf dem Spiel. Allein vom aktuellen Nationalmannschafts-Trikot verkaufte Ausrüster Adidas bis zum Gewinn der Weltmeisterschaft rund zwei Millionen Stück. Für jedes verkaufte Exemplar werden dabei Lizenzgebühren in Höhe von 4,80 Euro an den DFB abgeführt, was insgesamt auf einen zweistelligen Millionenbetrag allein für die Vermarktung dieser WM hinauslaufen dürfte.

Ihren ursprünglichen Streit fechten die Parteien inzwischen vor dem Landgericht München aus (Az.: 11 HKO 10510/14). Dabei geht es um die Frage der Schadensersatzpflicht von Real gegenüber dem DFB. Eine Entscheidung soll am 07. August 2014 verkündet werden.

Wie groß ist die Gefahr, dass der DFB verliert?

Der Ausgang des Verfahrens ist tatsächlich offen und schwierig vorherzusagen. Es wird dabei entscheidend auf die Beantwortung zweier Fragen ankommen. Zum einen stellt sich offensichtlich die Frage danach, ob es sich bei dem DFB-Adler um ein Hoheitszeichen im Sinne des Markenrechtes handelt, zum anderen ist zu klären, ob das DFB-Logo eventuell Bestandsschutz genießt. 

Laut Gesetz dürfen Staatswappen und andere staatliche Hoheitszeichen, wie gesagt, nicht als Marke geschützt werden, da ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis besteht. Offen ist, ob es sich beim DFB-Adler um ein solches Zeichen handelt. Bereits ein bestimmter Grad an Ähnlichkeit reicht aus, um das Vorliegen eines absoluten Schutzhindernisses anzunehmen. Identität der Zeichen wird nicht vorausgesetzt. Der Adler ist dem Bundeswappen durchaus ähnlich. Fraglich bleibt allerdings, ob die zuständigen Prüfer die Ähnlichkeit als groß genug einstufen, um das DFB-Logo zur Löschung zu bringen. Der DFB pocht dagegen auf den „Bestandsschutz” seines Logos. In einem Statement heißt es: „Bei dem DFB-Adler handelt es sich nicht um den Bundesadler, sondern um das vom DFB seit Anfang der 1920er Jahre verwendete historische Verbandswappen.”

Der Bundesadler als Staatswappen war am 20. Januar 1950 von Bundespräsident Theordor Heuss bestätigt worden, das DFB-Logo erst im Februar 2013 unter der Registernummer 302012058725 in das Register des DPMA eingetragen worden. Dies birgt zugleich und Bedrohung und Hoffnung für den DFB. Zwar ist der Bundesadler damit bereits deutlich vor der Eintragung des DFB-Adlers zum Hoheitszeichen geworden und genießt somit Priorität. Jedoch bedeutet es auch, dass der DFB-Adler in Kenntnis des Bundesadlers eingetragen wurde. Die Prüfer scheinen hier also keine Bedenken gehabt zu haben. Auch dass der DFB, im Gegensatz zu anderen Sportverbänden, sein Logo in der Vergangenheit noch nicht ändern musste, legt nahe, dass das Innenministerium längst eine Erlaubnis zur Verwendung des Adlers erteilt hat bzw. den DFB-Adler nicht mit dem Bundesadler gleichsetzt.

Was wäre die Konsequenz eines Obsiegens durch Real?

Zur Beruhigung aller sei zunächst gesagt, dass ein Obsiegen der Supermarktkette nicht zur Folge hätte, dass die DFB-Auswahl in Zukunft nicht mehr mit dem gewohnten Adler auf der Brust auflaufen dürfte. Der Verlust des Markenschutzes hätte vielmehr hauptsächlich wirtschaftliche Konsequenzen für den DFB. Sollte der Markenschutz nämlich tatsächlich fallen, dürfte jeder das Wappen mit dem Adler verwenden, um so eigene Merchandise-Artikel der Fußball Nationalmannschaft herzustellen und zu vertreiben. Das würde vermutlich die Preise für derartige Fanartikel deutlich sinken lassen und den DFB um beträchtliche Einnahmen bringen. Adidas müsste wohl nicht mehr länger die oben erwähnten Lizenzgebühren abführen, was sich auf die Trikot-Preise auswirken dürfte.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich dieses spannende Verfahren entwickelt.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com