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Kaschieren die intransparenten Standmitteilungen bei Kapitallebensversicherungen die fehlende Rendite?

Die sogenannten Standmitteilungen, die jedes Jahr mehr als 30 Millionen deutsche Versicherte von ihren Kapitallebensversicherungen über den angeblichen Stand ihrer Kapitallebensversicherung erhalten, sind in Teilen ein einziges Ärgernis und oft nichtssagend. Eigentlich sollen die Kunden damit über die Höhe des Vorsorgevermögens der Kapitallebensversicherung informiert werden. Tatsächlich kann aus vielen Standmitteilungen, der tatsächliche Stand der Kapitalanlage gar nicht entnommen werden. Doch diese Intransparenz der Kapitallebensversicherungen hat oftmals einen Grund: nicht gerade wenige Kapitallebensversicherungsverträge erwirtschaften kaum mehr eine Rendite und ob der Kunde seine eingezahlten Beträge zurückerhält und welche Verzinsung (Rendite) hierauf entfällt oder auch nicht, ist bei einigen Verträgen aus Verbrauchersicht hinterfragenswert. Möglicherweise deshalb möchten Kapitallebensversicherer verhindern, dass der Kunde durch einen einfachen Blick die Summe seiner eingezahlten Beträge mit dem tatsächlichen Stand seines Kapitals vergleichen kann. Dies könnte nämlich im Einzelfall dazu führen, dass einige betroffene Kunden fluchtartig die Versicherung verlassen und dies zu Recht.

Überblick:

Welche Kritik richtet sich an Kapitallebensversicherungen?

Welche Kritik richtet sich an ungenügende Standmitteilungen?

Über die unklare Begrifflichkeiten könnte man hinwegsehen…

… wenn nicht noch tiefgreife Unklarheiten und fehlende Angaben hinzukämen

Welche Kritik richtet sich an Kapitallebensversicherungen?

Das etablierte Produkt der kapitalbildenden Lebensversicherung, welches – je nach Versicherungsgesellschaft – teilweise auch unter anderen Bezeichnungen daherkommt (z. B. Fondsrente etc.), hat in den 1980er Jahren noch gute Renditen beschert. Doch diese Zeiten sind lange vorbei. Seit rund 20 Jahren sind die Erträge für Versicherungskunden stark zurückgegangen. Deshalb stehen insbesondere die Verbraucherzentralen Kapitallebensversicherungen seit Jahren kritisch gegenüber. Die weitgehend unattraktiven Renditen, sofern sich solche überhaupt erzielen lassen, spiegelt sich teilweise auch in der Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wieder. In Deutschland verringerte sich im Jahre 2014 der Bestand an Kapitallebensversicherungsverträgen um 6,1 % gegenüber seinem Anfangsbestand (von 25,135 Mio. auf 23,569 Mio. kapitalbildende Lebensversicherungsverträge).

Welche Kritik richtet sich an ungenügende Standmitteilungen?

Die Standmitteilungen von Kapitallebensversicherungen, die die circa 25 Mio. Vertragspartner in Deutschland jedes Jahr erhalten, sind teilweise ungenügend und gehen am Informationsbedarf der Verbraucher vorbei. Die Standmitteilungen zu rund 900 Kapitallebensversicherungsverträgen hatte zuletzt die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihren Informationsgehalt und die Verständlichkeit hin untersucht und im Juli 2016 ihren Bericht vorgestellt. Insgesamt wurde dabei mindestens eine Standmitteilung von 48 der rund 90 Lebensversicherer in Deutschland untersucht und ausgewertet. Diese Gesellschaften vereinen 89 Prozent des gesamten Bruttoumsatzes der Branche. Nach dieser Untersuchung erfüllt nicht einmal ein Viertel der untersuchten Standmitteilungen auch nur die gesetzlichen (Mindest-) Vorgaben vollständig.

Über die unklare Begrifflichkeiten könnte man hinwegsehen…

Kritik und die fehlende Transparenz beginnt schon bei der keineswegs einheitlichen Begrifflichkeit. So heißen einige Standmitteilungen entweder Standblatt oder Werteblatt oder Überschussmitteilung oder Unterrichtung oder einfach nur Kontoauszug. Könnte man darüber noch hinwegsehen, so heißen aber auch die Überschüsse mal Bonusguthaben, mal Gewinnanteil oder auch einfach nur Ansammlungsguthaben.

… wenn nicht noch tiefgreife Unklarheiten und fehlende Angaben hinzukämen

Über die fehlende Transparenz bei einer unklaren Begrifflichkeit könnte man hinwegsehen, wenn nicht noch weit größere Unklarheiten und sogar fehlende Angaben hinzukämen.

Das beginnt bei der Summe der Einzahlungen, die der Kunde bis zum Stichtag der Standmitteilung bislang in den Vertrag eingezahlt hat. Zwar könnte der Kunde sich diesen Betrag, auch relativ umständlich, selbst ausrechnen. Jedoch ist dies gerade bei Kapitallebensversicherungen, bei denen oft eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart wird und die jeweiligen Beiträge deshalb in der Höhe regelmäßig wechseln, gar nicht so einfach. Die Summe der Einzahlungen war in keiner einzigen der von der Verbraucherzentrale Hamburg untersuchten Standmitteilungen aufgeführt.
Die Intransparenz geht weiter über die Ablaufleistungen. Dies ist der Betrag, der dem Kunden ausgezahlt wird, wenn er den Vertrag nicht kündigt und er seine Beiträge weiterhin zahlt. Ob der Versicherer als Ablaufleistung eine garantierte Summe oder eine Prognose nennen sollte, ist gesetzlich nicht geregelt. Zwei der 68 von der Verbraucherzentrale Hamburg untersuchten Standmitteilungen enthielten überhaupt keine Angaben zur Ablaufleistung.

In 14 der 68 von der Verbraucherzentrale Hamburg untersuchten Standmitteilungen wurde der Kunden über die garantierten Überschüsse bei Ablauf im Unklaren gelassen. Bringt das eingezahlte Kapital mehr als die Mindestverzinsung, so muss der Versicherer die Kunden daran beteiligen. Ob Überschüsse gezahlt werden und wie hoch sie sind, sollte der Verbraucher in der Standmitteilung erfahren.

In vier von der Verbraucherzentrale Hamburg untersuchten Standmitteilungen wurde die Todesfallleistung nicht genannt. Todesfallleistung ist der Betrag der an die Erben ausgekehrt wird, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt.

Auch die Garantierten Ablaufleistungen wurden, so das Ergebnis der Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg, in sechs der 68 untersuchten Standmitteilungen nicht angegeben. Eine informative Standmitteilung sollte den Versicherten jedoch darüber informieren, wie wieviel er am Ende garantiert ausbezahlt bekommt, wenn er den Vertrag bis zum Ende durchhält.

In 14 der 68 untersuchten Standmitteilungen wurde zudem nicht die Höhe des Rückkaufswertes (bei Kündigung) angegeben. Auch wie hoch die Ablaufleistung ist, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, erfahren die Versicherten nur in 20 der 68 untersuchten Standmitteilungen.

ilex Rechtsanwälte ist eine Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat sich auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen spezialisiert. Regelmäßige Fragestellungen sind Möglichkeiten des Widerrufes und damit der Rückabwicklung der Versicherung bei mangelnder Rendite und die korrekte Berechnung des Rückkaufswertes bei (vorzeitig) gekündigter Versicherung. Wir arbeiten hierbei mit qualifizierten Sachverständigenbüros zusammen und verfügen über Prozesserfahrung.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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