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Landgericht Berlin: Telefongesellschaft widerruft Negativeintrag nach Intervention von ilex

Ein unberechtigter Negativeintrag kann durchaus existentielle Auswirkungen haben, wenn er nicht rechtzeitig gelöscht wird. Diese Erfahrung machte eine Familie, die einen Umzug in eine größere Wohnung plante. Nachdem die alte Wohnung bereits gekündigt und die neue Wohnung bereits besichtigt worden war, sollte der neue Mietvertragsabschluss nach Angaben des Vermieters nur noch eine Formsache sein. Doch plötzlich machte der neue Vermieter einen Rückzieher. Hinderungsgrund für den Vertragsabschluss war nach Angaben des Vermieters urplötzlich ein Eintrag über eine mehrere Jahre alte und angeblich unbeglichene Forderung eines Mobilfunkanbieters in Höhe von 173 € im Datenbestand der Schufa Holding AG. Ilex Rechtsanwälte konnte vor der 23. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin im Eilverfahren innerhalb kürzester Zeit erreichen, dass die Forderung von der eintragenden Stelle widerrufen werden musste (Beschl. v. 16.11.2009 – 23 O 526/09). Die rechtskräftige Entscheidung können Sie hier abrufen.

Auswirkungen von Schufa-Einträgen in der Praxis

Im vorliegenden Fall konnte der Familie in kürzester Zeit geholfen werden. Da die alte Wohnung bereits gekündigt worden war und der neue Vermieter den bereits mündlich zugesagten Abschluss des neuen Mietvertrages von der Löschung des Schufa-Eintrages abhängig machte, drohte den Betroffenen sogar Wohnungslosigkeit. Besonders ärgerlich war, dass die Betroffenen überhaupt erstmals von der Existenz des unberechtigten Schufa-Eintrages erfuhren, als der neue Vermieter sie darauf aufmerksam machte. In solchen Konstellationen hilft ein Prozess in der Hauptsache regelmäßig nicht weiter, da es Monate dauern kann, bis das Gericht auch nur eine mündliche Verhandlung anberaumt. In diesem Fall kann nur ein einstweiligen Verfügungsverfahren (auch Eilverfahren genannt) weiterhelfen, da dieses in vergleichsweise kurzer Zeit entschieden wird. Allerdings hat ein solches Eilverfahren auch seine Tücken. In bestimmten Konstellationen kann kein Eilverfahren mehr geführt werden; selbst wenn der Fall noch so dringend ist

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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