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Microsoft fördert e-Health Projekte – Eine Chance für privacy by design?

Die Microsoft-Initiative „Chancenrepublik Deutschland“ fördert innovative e-Health-Projekte. Eine Möglichkeit, sich im Wettbewerb um diesen hart umkämpften Zukunftsmarkt hervorzutun, liegt darin, neben höherer Gesundheit auch höhere Vertraulichkeit zu garantieren. IT-Produkte, die neben starker Funktionalität auch den Schutz sensibler Patientendaten garantieren werden die Branche beherrschen. ilex erklärt, wie v.a. mittelständische Unternehmen mit wenig Aufwand zu Marktführern werden können.


Übersicht


1. Was steckt hinter der Chancenrepublik Deutschland?

Heerschaaren von Schülerinnen und Schülern fabulierten in den 1970er Jahren über das Jahr 2000 und dabei über Mondstationen, Raumschiffe und allgegenwertige Kommunikationsmöglichkeiten, wie sie sie von Isaac Asimov kannten. Erst viele Jahre später etablierte sich der Modebegriff EDV, der wiederum heutigen Schulkindern kaum bekannt sein dürfte. Heute steht für all dies die Abkürzung IT.

Was in den 1970er Jahren noch Zukunftsfantasien junger Schulkinder war, ist heute längst Realität und sogar übertroffen. Ein Verursacher und Profiteur dieser Entwicklung ist der US-Konzern Microsoft.

Es ist daher wenig verwunderlich, dass er mit der Initiative Chancenrepublik Deutschland den Versuch unternommen, junge IT-Projekte zu fördern. Derzeit steht neben dem Bildungsbereich der Gesundheitssektor im Focus der Aktion.

2. Welche Chancen bietet der e-Health-Sektor?

Die großen Herausforderungen, vor denen das moderne Gesundheitswesen steht, sind die natürlichen Anknüpfungspunkte der e-Health-Branche. Dies erkennt auch Microsoft. Der Konzern nennt hier den demografischen Wandel, Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen und steigende Kosten.

In der Tat können e-Health-Produkte hier einen Ausgleich schaffen. Der Nachrichtensender ntv berichtet in diesem Zusammenhang von folgendem Szenario: Ein Fluggast erleidet – tausende Meter über dem Erdboden – einen Anfall. Nun könne das Flugpersonal mittels moderne und leicht zu bedienender e-Health Geräte die Körperfunktionen bestimmen, diese an Ärzte am Boden übermitteln. Anschließend könnten diese Ärzte Reaktionsmöglichkeiten vorschlagen.

Aber auch in ländlichen Regionen könnte medizinisches Gerät Voruntersuchungen leisten und somit die ärztliche Versorgung dort entlasten, wo sie ohnehin knapp wird.

3. Worin liegt der Wettbewerbsvorteil von „Privacy by design“?

Die Kompetenz der Verbraucher, auch feine Unterschiede wahrzunehmen steigt täglich. Steht ein Kunde vor zwei gleich geeigneten e-Health-Produkten aus demselben Preissegment; aber das eine Produkt garantiert eine höhere Vertraulichkeit der Patientendaten, ist die Antwort auf die Frage, welches Produkt der Verbraucher wählt nicht schwer zu finden. Dieser Wettbewerbsvorteil setzt lediglich voraus, dass bereits bei der Entwicklung des IT-Produkts das Thema Datenschutz mit bedacht wird.

Im Fall des Diagnosegeräts an Bord eines Flugzeugs etwa müsste die spannende transportrechtliche Frage geklärt werden, welches Recht an Bord eines Flugzeugs Anwendung findet. In einem zweiten Schritt ist zu analysieren, ob das Gerät nur in lebensbedrohlichen Fällen angewendet werden soll oder ob es auch weitere Anwendungsbereiche gibt, denn davon hängt ab, ob eine Einwilligung des Patienten notwendig ist oder nicht. Ein letztes Thema ist sicherlich die Frage, der Weitergabekontrolle (etwa nach Anlage zur § 9 BDSG Zf. 4). Kann bei der Übertragung aus einem Flugzeug heraus überhaupt ausreichender Schutz gewährleistet werden?

Hier verbinden sich rechtliche und technische Expertise auf „hohem“ Niveau.

4. Fazit

Der e-Health-Bereich ist ein Zukunftsmarkt. Wer allerdings ernst genommen werden will muss beides leisten: Funktionalität und Vertraulichkeit. Eine Verbindung beider Aspekte kann über Privacy by design gewährleistet werden, wenn hierzu nur der Wille besteht.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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