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Möglichkeiten der Förderung und Steueroptimierung und handwerkliche Fragen bei Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude

Interview mit dem Reinickendorfer Tischlermeister Bernd Stahr von der Tischlerei Dörschel und dem Potsdamer Fachanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Wer bei der energetischen Sanierung in denkmalgeschützten Gebäuden Möglichkeiten der Förderung für sich in Anspruch nehmen möchte, muss, um die Förderkriterien zu erfüllen, häufig Sanierungen auf dem neusten Stand der Technik vornehmen und zugleich den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen. Für die ausführende Bautischlerei setzt dies oftmals Spezialkenntnisse voraus. Aber auch die rechtliche Seite spielt eine Rolle, denn bei der Renovierung und Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden können Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten der Förderung von energetischen Sanierungen nutzen und steuerliche Vergünstigungen für sich in Anspruch nehmen. Dies beginnt bei den besseren Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude, betrifft im Einzelfall den Grundsteuererlass bei Kulturdenkmälern bis hin zu dem Antrag auf teilweisen Grundsteuererlass aufgrund von Ertragsminderungen. Der spezialisiert arbeitende Fachanwalt, der im Auftrag des Investors derartige Investitionsprojekte begleitet, braucht hierzu die Zusammenarbeit mit dem ausführenden Handwerksmeister. Bereits für die Beantragung von Fördermitteln oder Grundsteuerbefreiungen sollten Handwerkerrechnungen zwischen Kosten für übliche Handwerksleistungen und den denkmalbedingten Mehraufwendungen unterscheiden. Speziell die denkmalbedingten Mehrkosten müssen gesondert aufgeschlüsselt werden. ilex sprach hierzu mit dem Reinickendorfer Tischlermeister Bernd Stahr und mit dem Potsdamer Rechtsanwalt Dr. Schulte am Hülse, die beide seit Jahren im Bereich des Denkmalschutzes handwerklich bzw. rechtlich tätig sind.


ilex: Herr Stahr, wie und wo sind Sie als Tischlermeister im Bereich des Denkmalschutzes tätig?

Bernd Stahr: Unsere 1946 gegründete Tischlerei Dörschel aus Berlin Reinickendorf ist als Bautischlerei mit einer Spezialisierung im Bereich der Altbausanierung und des Denkmalschutzes aufgestellt. Für die Altbausanierung fertigen wir häufig Fenster mit schmalen Profilen, Türen und Tore aus Holz, die in Kombination mit verschiedenen Zierelementen (Kämpferprofile, Schlagleistenprofile, Kapitelle etc.) dem jeweiligen historischen Original in nichts nachsteht. Im Denkmalbereich sind wir in der Lage individuell und denkmalgerecht nach vorhandenen Zeichnungen zu arbeiten oder, falls es keine gibt, bestimmte Teile, wie Fensterflügel, Türbekleidungen oder Türblätter anhand historischer Beispiele aus der Region nachzubauen. Im Bereich der Restaurierung führen wir aber auch Instandsetzungen von Fenstern und Türen, Holztreppen, Haustüren oder Haustoren durch. Wir waren u. a. bereits für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten tätig und arbeiten für Privatkunden, Hausverwaltungen, Behörden und Architekten.


ilex: Können solche historischen Fenster zugleich den heutigen Anforderungen an eine energietische Sanierung standhalten?

Bernd Stahr: Ja, aber es kommt auf die Vorgaben des Denkmalschutzes an. Sollen die Fenster wirklich im Original gefertigt werden oder ist die äußere Ansicht entscheidend. Hier ist von Anfang an eine gute Kommunikation mit dem Denkmalamt entscheidend. Sollen die Fenster im exakten Original gefertigt werden, haben wir nur die Möglichkeit die Flügel mit Einscheiben-Wärmeschutzglas und Schlauchdichtungen im Flügelfalz auszurüsten. Dies ist nachteilig. Verhandelt man aber, dass auf denkmalgerechte Art primär die äußere Ansicht zu erhalten ist, bietet das Kastendoppelfenster die Möglichkeit, die Außenflügel mit schmalen Profilen, schmalen glasteilenden Sprossen und Einfachverglasung im Kittbett auszuführen und die Innenflügel mit einer Isolierglasscheibe und Flügeldichtungen auszustatten. Somit haben wir eine dreifache Verglasung und durch die Kastentiefe bekommen wir auch einen guten Schallschutz, den sich unsere Kunden wünschen. Für diese Fenster, die individuell und nicht nach Norm gefertigt werden, gibt es keine Prüfungen. Man kann die Wärmedurchgangswerte aber in etwa bestimme; z. B. in Zusammenarbeit mit einem Glaser, der diese Werte berechnen kann. Bei historischen Außen- und Innentüren ist es natürlich ebenfalls möglich, den Schallschutz und den Wärmeschutz, aber selbst den Sicherheitsschutz an die heutigen Standards anzupassen.


ilex: Dr. Schulte am Hülse, Sie decken mit Ihrer Expertise die rechtliche Ebene ab. Wie können Sie Grundstückseigentümer unterstützen, die in denkmalgeschützte Gebäude investieren wollen?

Dr. Schulte am Hülse: Wir beraten Investoren von denkmalgeschützten Gebäuden bei der Nutzung von Fördermöglichkeiten und bei der konsequenten Durchsetzung von steuerlicher Vergünstigungen; etwa dem Anspruch auf Grundsteuerbefreiung bei Kulturdenkmälern. Für unsere Kunden und damit auch für unsere Beratungsleistungen ist die Zusammenarbeit mit dem bauausführenden Tischler ganz entscheidend. Hier zählt Erfahrung und Qualität und deshalb freue ich mich, in Herrn Bernd Stahr einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sein Handwerk versteht.


ilex: Wie muss man sich diese Zusammenarbeit des beratenden Rechtsanwaltes mit einer im Denkmalsbereich spezialisiert arbeitenden Bautischlerei konkret vorstellen?

Dr. Schulte am Hülse: Zu Beginn der Investition muss die Frage der Finanzierung geklärt sein. Deshalb werden wir bei einem Investitionsprojekt möglichst früh hinzugezogen. Am Anfang stellt sich die Frage, auf welche Fördertöpfe man bei Denkmalssanierungen zurückgreifen kann. Diese Frage klärt und beantwortet Ihnen unser Förderrechtsexperte Rechtsanwalt Peukert Im nächsten Schritt stellt sich die Frage, ob bei größeren Investitionsvorhaben, bei denen denkmalbedingt eine Ertragsminderung eintritt oder gar ein Verlust, der Anspruch auf Grundsteuererlass nach §§ 32, 33 Grundsteuergesetz (GStG) durchgesetzt werden kann? Bei diesen Tätigkeitsfeldern müssen Kosten transparent dargestellt werden, die möglicherweise eine Aufschlüsselung nach üblichen Tischlerleistungen und dem sogenannten denkmalbedingten Mehraufwand enthalten. Einige Verwaltungsgerichte verlangen diese Aufschlüsselung bereits in der Rechnung des Handwerkers. Da ist es natürlich immer gut, wenn der Bauherr einen erfahrenen Handwerksbetrieb, wie die Tischlerei Dörschel beauftragt.


ilex: Herr Stahr, mit welchem Team ist ihre Tischlerei aufgestellt?

Bernd Stahr: Die Tischlerei Dörschel beschäftigt durchschnittlich 4-5 Gesellen und einen Auszubildenden. Insofern arbeiten wir im Team unter der fachkundigen Leitung eines Tischlermeisters.


ilex: Was kennzeichnet die Mehrarbeit eines Tischlers aufgrund der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes?

Bernd Stahr: Die Tätigkeit im Denkmalsbereich ist zunächst von einer engen Abstimmung des Bauherrn mit den Denkmalbehörden geprägt. Hierzu fertigen wir als ausführende Bautischlerei im Auftrag der Bauherren häufig Zeichnungen, die bei der Denkmalbehörde zur Genehmigung eingereicht werden. Im Denkmalsbereich verwenden wir Holzsorten angelehnt an das historische Original. Die jeweiligen Arbeiten erfordern ein deutlich höheres Maß an Handarbeit und setzen spezielle Fertigungstechniken voraus.


ilex: Herzlichen Dank für das Gespräch

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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