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Nord-Ostsee-Kanal: ver.di bestätigt Versäumnisse des Bundes

Potsdam, 26. März 2013. Der Zustand des Nord-Ostsee-Kanals droht zu einer Belastungsprobe für die maritime Wirtschaft zu werden. Die Sperrung in der ersten Märzhälfte 2013 wird - selbst nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums - nicht die letzte gewesen sein. Nun kritisiert auch die Gewerkschaft ver.di, dass die Durchführung und Planung der Instandhaltung des Kanals völlig unzureichend sei. ilex Rechtsanwälte, die bereits über potentielle Ersatzansprüche der betroffenen Unternehmen und Einzelpersonen (z.B. Kanalsteurer) berichtet hat, sieht hierin einen weiteren Anhaltspunkt für diese Ersatzansprüche.

Gliederung


1. Der Sachstand (bisher)

ilex hat bereits ausführlich über den Zustand des Nord-Ostsee Kanals berichtet. Hierbei stand stets im Vordergrund, dass die durch die betroffenen Unternehmen (z.B. Reedereien) und Personen (z.B. Kanalsteurer) möglicherweise dann Ersatz von der Bundesrepublik Deutschland verlangen können, wenn die der Sperrung bzw. den zu erwartenden Sperrungen zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist.

Für den Nachweis solcher Versäumnisse gibt es durchaus Anhaltspunkte. Ganz grundsätzlich wurde bekannt, dass der Zustand des Nord-Ostsee Kanals dem Bund bekannt war und er dennoch nicht die notwendigen Schritte eingeleitet und möglicherweise sogar schon bereit gestellte Gelder wieder abgezogen hat. Auch die aktuellen Planungen stehen in der Kritik, insbesondere der Umstand, dass bestimmte Reparaturen nacheinander und nicht parallel durchgeführt werden sollen. Überdies musste selbst das Verkehrsministerium Versäumnisse einräumen, auch wenn es hierfür die Vorgängerregierungen verantwortlich machte. Das dürfte jedoch an der Frage, ob der Bundesrepublik Versäumnisse vorzuwerfen sind, nicht viel ändern. Letztlich wurden die Schäden, die hierdurch entstanden sind, auch im Deutschen Bundestag gewürdigt. Es scheint, als setze sich ein erschreckendes Puzzle Stück für Stück zusammen.

2. Die Kritik von ver.di und die Konsequenzen hieraus

Die Kritik, die nun von der Gewerkschaft ver.di kommt, bestätigt die Annahme, dass die Bundesrepublik sich erhebliche Versäumnisse vorzuwerfen hat. In einer Pressemitteilung des ver.di-Landesverband Nord heißt es, dass die Bundesregierung immer wieder auf von Fachleuten auf den Zustand des Nord-Ostsee-Kanals hingewiesen worden sei. Dennoch sei nichts geschehen. Es ist auch die Rede davon, dass das zuständige Bundesverkehrsministerium versucht habe, die Probleme auszusitzen. 

Gemessen an den Voraussetzungen für eine Haftung des Bundes sind diese Informationen durchaus wichtig. Denn wenn es zutrifft, dass die Situation, die zur Sperrung Anfang März 2013 führte und die zu weiteren Sperrungen führen soll, wirklich dadurch entstanden ist, dass die Bundesrepublik unzweideutigen Expertenrat missachtet hat, spricht dies dafür, dass hier bereits im Vorfeld keine ordnungsgemäße Planung durchgeführt hat.

3. Fazit

Im Ergebnis deutet die Pressemittlung von ver.di darauf hin, dass tatsächlich erhebliche Planungsfehler im Vorfeld begangen wurden. Es ist zwar richtig, dass die betroffenen Unternehmen und Personen Sperrungen hinnehmen müssen, die auf einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung beruhen. Die Zustände, die jetzt vorherrschen, sollte aber niemand hinnehmen müssen. Dennoch bleibt die Frage, ob Entschädigungsansprüche bestehen, eine solche des Einzelfalls.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
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