0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Premium Safe: Anlegern werden Auszahlungen verweigert

Immer mehr besorgte Kapitalanleger verfolgen in den Medien und im Internet die Entwicklung der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG. Den Anlegern werden Auszahlungen aus ihren Konten bei der Premium Safe verweigert. Geschäftsführer und Verantwortliche der Gesellschaft sind nicht mehr zu erreichen oder scheinen untergetaucht zu sein. Viele Personen, die mit der Premium Safe Verträge abgeschlossen haben, fragen sich nun, wie sie wieder an ihr Geld gelangen können. Grund genug für ilex Rechtsanwälte die aktuellen Entwicklungen und die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Premium Safe darzustellen.

Überblick:

Was ist die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG

Welche Probleme tauchten in diesem Zusammenhang auf?

Was ist mit den Verantwortlichen?

Wird gegen die Verantwortlichen strafrechtlich ermittelt?

Was können die Geschädigten tun?

 

Was ist die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG

Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG ist ein Finanzunternehmen mit Sitz in Haar (17 Kilometer ostwärts von München). Das Unternehmen bot Geldanlagemodelle in Form von Nachrangdarlehen, Beteiligungen und Hybridanleihen an. Geworben wurde dabei mit der Zusage von ungewöhnlich hohen Renditen. Außerdem wurde den Anlegern zugesichert, dass nach einer Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten die Möglichkeit besteht, regelmäßig Geld ausgezahlt zu bekommen. Mehrere hundert Kunden sahen in den Angeboten der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG gute Anlagemöglichkeiten mit hohen Renditen und schlossen daher Verträge mit dem Unternehmen ab.

Welche Probleme tauchten in diesem Zusammenhang auf?

Seit 2015 wird den Kapitalanlegern die Auszahlung ihres Geldes verweigert. Lange Zeit war das Unternehmen für die Kunden nicht erreichbar. Mal wurde sich auf einen Serverausfall berufen, schließlich wurden die Auszahlungsverlangen ganz offen verweigert. Schließlich behauptete die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG ihren Anlegern gegenüber, die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit betrage 10 Jahre. Erst zu diesem Stichtag könne der Vertrag gekündigt und Geld ausgezahlt werden, da Teilauszahlungen des Darlehensbetrages nicht vereinbart worden seien. Anleger, die das Vertragsmodell Nachrangdarlehen abgeschlossen haben, können Ansprüche gegen die Premium Safe Ltd. außerdem erst nach allen anderen Gläubigern der Gesellschaft geltend machen.

Was ist mit den Verantwortlichen?

Die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin der britischen Premium Safe Ltd. vertreten. Geschäftsführer der Premium Safe Ltd. ist Herr Daniel Uckermann. Der Hobby-Rennsportler hält sich seit Herbst 2015 an einem unbekannten Ort auf. Für Polizei und Staatsanwalt war er jedenfalls nicht mehr auffindbar. All dies spricht nicht gerade dafür, dass die Verträge der Anleger mit der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG seriös abgewickelt worden sind.

Wird gegen die Verantwortlichen strafrechtlich ermittelt?

Sowohl gegen Daniel Uckermann als auch gegen weitere Personen ermittelt momentan die Staatsanwaltschaft München I. Was mit dem Geld der Anleger genau passiert ist kann das Ermittlungsverfahren ggf. aufklären. Derzeit besteht der Verdacht, dass die Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG ein klassisches Schneeballsystem aufgebaut hat. Dabei besteht der Verdacht, dass mit dem Geld der Neuanleger die Auszahlungswünsche der anderen Geldanleger befriedigt wurde. Seit 2015 wurden den Anlegern jedoch immer mehr Auszahlungen verweigert.

Was können die Geschädigten tun?

Betroffene Kapitalanleger der Premium Safe sollten ihre individuellen Möglichkeiten durch eine im Bereich des Kapitalanlagebetruges spezialisiert tätige Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. ilex Rechtsanwälte bündelt die Interessen von geschädigten Anlegern der Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG und prüft die Möglichkeit von Schadensersatz gegen andere Träger der Gesellschaft. Neben der Informationsbeschaffung gehören zu unserem Konzept die Aufklärung von etwaigen Vermögensverschiebungen und der Zugriff auf gesicherte Vermögenswerte, sowie die Haftungsvermeidung.

 

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com