0
Gefällt Ihnen der Artikel? Bewerten Sie ihn jetzt:

Prozesserfolg: Erfinder obsiegt im Patentstreit vor dem Landgericht Düsseldorf

Unser im Patentrecht tätiges Büro konnte für einen Patenterfinder vor dem Landgericht Düsseldorf einen Zahlungsanspruch erfolgreich durchsetzen. Mit Urteil vom 12.02.2008 gab eine der beiden für Patentsachen zuständigen Kammern des Landgerichtes Düsseldorf einem von den Rechtsanwälten vertretenen Patenterfinder Recht, der aus einer jahrelangen Patentverwertungszusammenarbeit und einem Patentlizenzvertrag rückständige Lizenzzahlungsansprüche in einer sechsstelligen Größenordnung geltend gemacht hatte (Az. 4a O 432/06). Lediglich ein geringer Teil der Klage wurde erstinstanzlich zurückgewiesen, u. a. ein zugleich mit der Zahlung geltend gemachter Auskunftsanspruch. Das Urteil ist im Internet unter Angabe des Aktenzeichens im Düsseldorfer Archiv des Zentrums für gewerblichen Rechtsschutz im Volltext veröffentlicht worden (Prof. Dr. Jan Busche, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).

Der die Erfindung verwertende Lizenznehmer, eine bundesweit agierende Automatenbetreibergesellschaft, hatte gegen den Anspruch des Erfinders eingewandt, dass gar kein Lizenzvertrag abgeschlossen worden sei. Damit drang die Automatenbetreibergesellschaft jedoch nicht durch. Die Kammer begründete ihre Entscheidung u. a. damit, dass ein Lizenzvertrag grundsätzlich formfrei vereinbart werden könne und als Mindestvoraussetzungen nur die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten muss (essentialia negotii). Tatsächlich hatten sich die Parteien nur über wenige Eckpunkte geeinigt. Dies reichte jedoch aus, um einen wirksamen Patentlizenzvertrag zu begründen. Durch Auslegung dieses Vertrags konnte das Gericht dann entnehmen, was die Parteien gemeint hatten.

Auf Seiten des Klägers wurde der auf im gewerblichen Rechtsschutz tätige Rechtsanwalt Dr. Ulrich Schulte am Hülse mit der Anspruchsdurchsetzung betraut. Dr. Schulte am Hülse kommentierte den Prozesserfolg: „Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass wir diesen Erfolg für ihn verbuchen konnten und das Gericht uns in den wesentlichen Punkten eines über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr andauernden Rechtstreites gefolgt ist.“
Das Landgericht Düsseldorf ist als Eingangsinstanz in Patentstreitsachen für ganz Nordrhein-Westfalen ausschließlich zuständig, damit alle Verfahren über Erfindungen und Schutzrechte von sachkundigen Richtern beurteilt werden. Innerhalb des Gerichtes werden die Patentstreitsachen von den beiden Kammern 4a und 4b bearbeitet

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

Verwandte Themen

Zurück

Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen!

Medienpräsenz

Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
Chip Online
Frankfurter Allgemeine
Merkur
Berliner Morgenpost
Sat1
Der Spiegel
ZDF
ilex Rechtsanwälte hat 4,99 von 5 Sternen 84 Bewertungen auf ProvenExpert.com