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Prozessführung beim Abgreifen von Kontozugangsdaten im Online-Banking

Das Online-Banking ist für die daran beteiligten Personen beliebt. Für die Banken wirkt Online-Banking kostensenkend, da sich durch weitgehend vollautomatisierte Zahlungstransaktionen Personalkosten einsparen lassen. Aber auch für den Bankkunden ist das Online-Banking bequem, da er nicht mehr zeitraubende Überweisungsformulare handschriftlich ausfüllen muss. Umso erstaunlicher mutet es an, dass einige Banken bei der Bereithaltung sicherer Systeme hinterher hinken. Im Finanztest 01/2007 wertete die Stiftung Warentest die Systeme von 20 Banken aus, wobei immerhin sechs Bankhäuser in den Kategorien „Bank bietet nur ein eingeschränkt sicheres Verfahren“ oder „Bank bietet kein sicheres Verfahren“ an, landeten. Doch der Angriff kommt aus dem Netz und lässt bei unsicheren Systemen nicht lange auf sich warten: Argentinien, Brasilien, China, Rumänien und Russland sind die Staaten, von denen aus die globale Internet-Mafia am häufigsten operiert. Zum Beispiel hat eine von Sankt Petersburg aus agierende Bande im Jahre 2008 nahezu 25 Millionen Euro online erbeutet. Die russischen Datendiebe „scannten“ dazu eine Vielzahl von Internet-Knotenrechner in Deutschland und verfolgten zum Zweck der Ausspähung die über diese Relaisstationen des Internets laufenden Datenströme. Kommt es zum Schaden weil die Täter Kontozugangsdaten abgreifen konnten und sich mit dieser Hilfe in das Online-Banking-System unter Vortäuschung der Identität des Bankkunden einloggen und Zahlungsanweisungen veranlassen konnten, stellt sich die Frage der Haftung der Bank. ilex Rechtsanwälte beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Komplex und hat einen Fragebogen zwecks Aufklärung des Sachverhaltes entwickelt.

Übersicht:


Welche Informationen werden benötigt?

Bei der rechtlichen Prüfung der Haftungsfrage, bei der ein Kunde seinen Schaden ersetzt haben möchte, für eine Überweisung, die er nicht in Auftrag gegeben und die er nicht getätigt hat, müssen Obliegenheitsverletzungen der Bank vom prozessführenden Rechtsanwalt herausgearbeitet werden. Diese hängen einerseits sehr stark von der Art des bereitgehaltenen Systems ab, von denen es derzeit sehr viele (unsichere wie sichere) gibt. Andererseits ist es eine Binsenweisheit, dass ein Schaden durch das Abfischen von Kontozugangsdaten meist dann nicht eintritt, wenn die kontoführende Bank ein dem Stand der Technik entsprechendes System bereithält. Abhängig von der Frage, welche Obliegenheitsverletzungen auf Bank- und auf Kundenseite vorhanden sind, kann eine Einschätzung der Haftungsfrage zwischen den beteiligten Parteien vorgenommen werden und das Prozessrisiko abgewogen werden.

Was ist gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu veranlassen?

Gleichzeitig wird es notwendig sein, die Strafverfolgungsbehörden sachgerecht in Kenntnis zu setzen, um ggf. Informationen über den Inhaber des Kontos, auf dem das Geld geflossen ist, aufzuklären. In relativ wenigen Fällen ist es möglich Informationen über die eigentlichen Täter in Erfahrung zu bringen.

Lohnt die Verhandlung?

Eine Verhandlung mit der kontoführende Bank über eine Eintrittspflicht des Schadens macht umso mehr Sinn, je mehr Obliegenheitsverletzungen den Banken vorzuwerfen sind. Da die Banken ein starkes Interesse an der Verbreitung des Online-Banking haben, scheuen sie gelegentlich auch ein Urteil, in dem explizit aufgeführt wird, welche konkreten Fehler dem System im Einzelfall von Anbeginn an zugrundelagen.

Deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Die Frage, ob Ihre Rechtsschutzversicherungen die Kosten der anwaltlichen Vertretung deckt, lässt sich durch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung herausfinden. In der Regel dürfte das Ergebnis einer solchen Deckungsanfrage ergeben, dass die Kosten gedeckt sind, wenn Sie im Tatzeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung hatten und die ggf. vereinbarten Wartefristen nach Abschluss des Vertrages bereits abgelaufen sind. In den von ilex Rechtsanwälte betreuten Fällen, war der Deckungsschutz stets gegeben.

Wo kann ich den Fragebogen abrufen?

ilex Rechtsanwälte hat einen Fragebogen entwickelt, denn Sie hier abrufen können (im Format PDF) oder auf unserer Internetpräsenz unter der Rubrik Download. Dort sind die wichtigsten Fragen aufgeführt, die Sie Ihrem Rechtsanwalt zur Verfügung stellen sollten, damit dieser den Auftrag zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bearbeiten kann.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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