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Schufa Rechtsschutz: Was ist ein(e) Auskunft(s)-Ei?

„Ich habe einen Schufa-Eintrag über eine Forderung, die gar nicht existiert“ lautet ein Satz, der häufig an Rechtsanwälte herangetragen wird, die im Bereich des Bank- und Datenschutzrechtes spezialisiert arbeiten. Häufig reagiert das rechtssuchende Publikum erstaunt, wenn die antwortet lautet: „Wenn das mal alles wäre“. „Wie meinen Sie das?“, wird umgehend zurückgefragt. „Nun ja, vielleicht haben Sie außerdem noch einen Infoscore-Eintrag, einen Bürgel-Eintrag, einen Accumio-Eintrag, einen Datascore-Eintrag und wenn Sie unternehmerisch tätig sind, vielleicht sogar noch einen Creditreform-Eintrag. Haben Sie sich dort auch schon mal erkundigt?“, lautet die Nachfrage des mit dem Sachgebiet vertrauten Anwaltes. Selbst geschäftlich erfahrene Betroffene erfahren dann häufig erstmals, wie viele Auskunfts-Unternehmen sich auf dem Markt der Bonitätsinformationen bereits tummeln und welche erhebliche Datenfülle dabei zusammenkommt. Den Betreiber einer solchen Datenbank bezeichnet man in der Fachsprache des Datenschutzrechtes als eine Auskunftei. Eine Auskunftei ist demnach ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das den Zweck verfolgt, wirtschaftliche Auskünfte über ein Unternehmen oder über Privatpersonen an Dritte zu verkaufen.

Übersicht


Die Datensammlung betrifft alle

Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob der von einer Datensammlung Betroffene Verbraucher oder Unternehmen ist oder ob Unternehmer in ihrer Eigenschaft als Verbraucher tangiert sind, da die Sammlung je nach Art der Datenbank sowohl Daten über Verbraucher (B2C), als auch über Unternehmen (B2B) enthalten kann. Allerdings gibt es Auskunfteien, die sich auf die Herausgabe von Wirtschaftsinformationen spezialisiert haben, so genannte Wirtschaftsauskunfteien. Diese werden zu Rate gezogen, wenn sich Geschäfte zwischen Unternehmen anbahnen und eine Partei sich für die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und die Unternehmenskennzahlen interessiert.

Wann wird die Auskunftei zum Auskunfts-Ei?

Der Sinn der Datenbanken erschöpft sich nicht darin, einem Geschäftspartner lediglich Informationen über die Anschrift oder über die Bankkonten seines Vertragspartners bereitzustellen. Stets geht es auch darum, dem auf die Datenbank zugreifenden Geschäftspartner anhand einer statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung einen Anhaltspunkt über die Bonität des Betroffenen zur Verfügung zu stellen und die Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalles zu prognostizieren (sog. Score-Berechnung). Problematisch wird dies, wenn die zusammengetragenen Daten über eine Person fehlerhaft sind. Die Fehlerhaftigkeit kann auch darin bestehen, dass die Daten Unrichtigkeiten oder Auslassungen enthalten. Zum Auskunft-Ei werden falsche Daten, wenn sich falsche Daten auf das sog. Scoring auswirken, d.h. auf die Einschätzung der Kreditwürdigkeit (Bonität) einer Person. Es versteht sich von selbst, dass eine Bewertung zumindest dann nicht stimmen kann, wenn bereits die auf der Bewertung beruhende Tatsachengrundlage falsch ist.

Welche Erfahrungswerte haben andere ermittelt?

Nach einer im Juni 2009 öffentlich vorgestellten Studie der „GP Forschungsgruppe – Institut für Grundlagen- und Programmforschung“, die im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt wurde, enthalten im Datenbestand der Schufa Holding AG hochgerechnet etwa „45% der Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche Eintragungen“. Deutlich besser kommt nach dieser Studie die Datenbank der Firma Creditreform weg. Hier waren „bei 5% der Testpersonen“ falsche Daten gespeichert.

Und was ist ein Supernova-Auskunft-Ei?

Unter den vorhandenen Auskunfteien gibt es solche, die lediglich die vorhandenen Daten verschiedener Auskunfteien zusammenführen und bündeln. Das bedeutet, wenn lediglich in einer Datenbank falsche Daten stehen, können diese unter Umständen durch diejenigen Auskunfteien, die diverse Datenbanken bündeln, ggf. ebenfalls abgerufen werden und mit anderen Daten vermischt werden.

Unser Büro vertritt bereits seit Jahren Betroffene, die einen Schaden durch unberechtigte Einträge im
Datenbestand von Auskunfteien erlitten haben. Die Beratung wird meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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