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Umweltrecht & Förderrecht: Verbändeförderung im Umweltsektor auch im Haushaltsjahr 2013

In einer aktuellen Pressemitteilung der vom Bundeswirtschaftsministerium betriebenen Förderdatenbank heißt es, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auch im Haushaltsjahr 2013 wieder Zuschüsse für Projekte im Umwelt- und im Naturschutz fördert. ilex Rechtsanwälte, die sowohl im Förder- als auch im Umweltrecht tätig sind, erläutern kurz die Hintergründe.




Gliederung


1. Umwelt- und Naturschutzverbände

Geht es um kleinere und mittlere (Verkehrs-)Infrastrukturprojekte, eint Kommunen und Investoren, dass sie als mittelständische Unternehmen agieren müssen. Bei Investoren liegt dies auf der Hand, denn oftmals sind sie mittelständische Unternehmen. Bei den Kommunen folgt dies mittelbar daraus, das Infrastrukturvorhaben die wirtschaftliche Mobilität einer Region verbessern sollen.

Beide, Investoren und Kommunen, fürchten dabei Eilanträge und Klagen von Umweltverbänden. Die Sorge ist nicht immer aus der Luft gegriffen. Denn nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 12. Mai 2011 – Rs. C-115/09) ist das deutsche Umweltrechtsbehelfsgesetz europarechtswidrig. Die Konsequenz: Umweltverbände können im Rahmen einer „altruistische Verbandsklage“ sogar rügen, dass ein bestimmtes Projekt gegen umweltrechtliche Normen verstößt, die die Umwelt als solches und nicht nur den Einzelnen schützen. Die Klagemöglichkeiten sind also weit.

Doch die Sorge vor einer Klagewelle ist immer dann unbegründet, wenn das Projekt (a) rechtssicher gestaltet und (b) auf Augenhöhe und nicht von oben herab geplant wird (environment by design). Wenn ein Projekt auf diese Weise entwickelt wird, erfüllen Umwelt- und Naturschutzverbände eine äußerst sinnvolle Aufgabe. Denn in diesem Fall begleiten sie das Projekt und zeigen sinnvolle Aspekte auf, die am Ende zu einer Win-Win-Situation führen können.

Um diese gemeinwohlförderlichen Aspekte ihrer Arbeit einbringen und ausbauen zu können, bedarf es einer finanziellen Grundlage. Hierfür gibt es Förderprogramme.

2. Das Förderprojekt (Überblick)

Das Förderprojekt des Umweltministeriums zielt auf Projekte zu aktuellen Schwerpunktthemen ab. Im Fokus stehen sowohl Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung als auch Vorhaben, die umweltverträgliches Verhalten fördern. Gern gesehen sind auch Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung von Fach- und Führungskräften mit Multiplikationswirkung.

Antragsberechtigt sind Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden; jedoch keine Einzelpersonen.

Neben der Antragsberechtigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Projekt mit Modellcharakter
• Maßnahmen steht im besonderen Bundesinteresse
• Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
• Keine Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung sowie Investitionen.

3. Fazit

Die Förderung von Umwelt- und Naturschutzprojekten ist ein wichtiges Thema. ilex Rechtsanwälte, die sowohl im Umwelt- als auch im Förderrecht über Kompetenzen verfügen, bieten ihre Dienstleistung auch Umweltverbänden an. Hierbei werden die Förderungsvoraussetzungen geprüft, das Antragsverfahren begleitet und ggf. Ansprüche gerichtlich durchgesetzt.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

E-Mail: schulte@ilex-recht.de
Internet: ilex-bankrecht.de

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