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Wer ersetzt die Schäden durch die Sperrung des Nord-Ostsee-Kanals?

Potsdam, 21. März 2013. Der Nord-Ostsee-Kanal ist wieder offen. Vorerst. Der marode Zustand der meistbefahrensten künstlichen Wasserstraße der Welt ist momentan ein Zankapfel in der Bundespolitik. Zuletzt geriet er auf die Agenda, als der Kanal für mehrere Tage (6. März - 14. März 2013) gesperrt werden musste. Die "Wiedereröffnung" gilt aber in Expertenkreisen nur als provisorische Hilfe; es werden weitere Sperrungen erwartet, denn die Grundprobleme wurden nicht gelöst. Abseits der politischen Dimension bleibt bislang die Frage, wer die Verdienstausfälle der beteiligten Kanalsteuerer, Reeder usw. trägt. ilex hat die Sach- und Rechtslage vorläufig geprüft und sieht durchaus Chancen für eine Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland.

Gliederung


1. Der Zustand des Nord-Ostsee-Kanals

Der Nord-Ostsee-Kanal verbindet die Nordsee (Elbmündung) mit der Ostsee (Kieler Förde). Bereits im 7. Jahrhundert soll es hierzu Ideen gegeben haben; eine Umsetzung erfolgte jedoch erst 19. Jahrhunderts. Mithin handelt es sich beim Nord-Ostsee-Kanal - wie Pressevertreter so schön formulieren - um High-Tech aus einem vergangenen Jahrhundert. Aber das Alter allein ist nicht verantwortlich für den aktuellen Zustand des Nord-Ostsee-Kanals, der international auch Kiel Canal genannt wird.

Bereits seit längerer Zeit ist der Nord-Ostsee-Kanal erheblich sanierungsbedürftig. Im Hamburger Abendblatte sagt ein Sprecher des zuständigen Amtes (Thomas Fischer):

"Man kann nicht in kürzester Zeit aufarbeiten, was in Jahrzehnten versäumt wurde."

In der Tat gibt es Anhaltspunkte für Versäumnisse; sie sind zumindest Gegenstand aktueller politischer Debatten.
Der Nord-Ostsee-Kanal verbindet Brunsbüttel und Kiel-Holtenau. Auf der 98,26 km langen Strecke sparen die Schiffe ungefähr 900 km Weg, was den Kanal zu dem best frequentiertesten Kanal der Welt macht. An beiden Enden arbeiten jeweils große und kleine Schleusenkammern. Der Tidendruck der Nordsee und andere Natureinflüsse führen dazu, dass die Schleusen in Brunsbüttel stärker belastet werden als diejenigen in Kiel.

2. Wie kam es zu diesem Zustand

Doch die Natureinwirkungen sind nicht der entscheidende Grund für die aktuelle Situation.

Vielmehr hat der Bund, der Eigentümer des Kanals ist, es vermutlich über Jahre versäumt, die Situation zu erkennen und mit einem geeigneten Konzept darauf zu reagieren. Nach Ansicht von Verkehrspolitikern- und Experten hätte es zu dem jetzigen Zustand des Kanals niemals kommen dürfen. Noch unter dem früheren Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee seien 270 Millionen Euro für den Nord-Ostsee-Kanal zur Verfügung gestellt worden. Das Ministerium hat aber mit dem Amtsantritt des aktuellen Verkehrsministers dieses Geld für Ortsumgehungen in seinem Heimatland Bayern verwendet. Mithin trifft die Verantwortlichen die Sperrung nicht überraschend.

Ob der Bund dazugelernt hat, ist noch nicht klar. Für den Neubau einer weiteren Kammer in Brunsbüttel sind 300 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingeplant. Der Bundesverkehrsminister hatte zwar vor einiger Zeit mit einem ersten Spatenstich in Brunsbüttel das Startsignal zum Baubeginn gegeben. Doch danach war nichts mehr geschehen.
Die vorläufige Öffnung des Kanals dürfte für die Betroffenen nur ein schwacher Trost sein, da die Reparaturen - so ist zu hören - nur provisorischer Natur sind. Selbst das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat angekündigt, dass es in den kommenden sieben Jahren häufiger zu solchen Teilsperrungen kommen werde.

3. Welche Ansprüche haben die Betroffenen?

Die Sperrungen haben aber nicht nur eine politische Dimension, sondern auch eine finanzielle für die betroffenen Kanalsteuerer, Reeder und sonstigen, auf den Kanal angewiesene Unternehmen. Ist der Kanal gesperrt, fallen Verdienste aus oder sie werden gemindert. ilex Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass - abhängig vom Einzelfall - Ansprüche gegen die verantwortliche Bundesrepublik Deutschland bestehen könnten.

Die Gerichte halten Ersatzansprüche für begründet, wenn die der Sperrung zugrundeliegenden Bauarbeiten nach Art und Dauer über das hinausgehen, was bei ordnungsgemäßer Planung und Durchführung der Arbeiten mit möglichen und zumutbaren Mitteln sachlicher und persönlicher Art notwendig ist. Hiervon ausgehend, müssen die Versäumnisse der Bundesrepublik Deutschland entsprechend gewürdigt werden. Wer über viele Jahre den Sanierungsbedarf und die mögliche Folgen erkennt und trotzdem nicht handelt, verlässt die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Planung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bund bereits zur Verfügung gestellte Mittel wieder abgezogen hat. Damit hat er sich sogar in Widerspruch zu den Vorgaben der Gerichte gesetzt.

Sollten diese Ansprüche tatsächlich begründet sein, wäre der Bund verpflichtet, den betroffenen Unternehmen den Unterschied zwischen ihrem tatsächlich erzielten Gewinn bzw. Verlust während der Sperrung und dem Gewinn bzw. Verlust zu zahlen, der aufgrund konkreter im Betrieb begründeter Aussichten ohne den Eingriff hätte erzielt werden können.

Nach Ansicht von ilex ist es sogar möglich, feststellen zu lassen, dass die Bundesrepublik auch für alle künftigen Sperrungen die Schäden zu ersetzen hat. Denn immerhin geht selbst das Bundesverkehrsministerium von weiteren Sperrungen in den kommenden sieben Jahren aus.

4. Fazit

Ob Ansprüche der durch die Kanalsperrung betroffenen Unternehmer und Unternehmen bestehen, kann letztlich nur im Einzelfall geklärt werden. Dass sich eine Prüfung im Einzelfall aber lohnen kann, ist gezeigt. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Situation um den Nord-Ostsee-Kanal entwickelt. Jedoch sollte man sich diese Versäumnisse nicht zwingend gefallen lassen.

Autor

Dr. Ulrich Schulte am Hülse

Publikationen:

Veröffentlichungsliste Dr. Schulte am Hülse (PDF)

Auswahl (Sonderdrucke als PDF)

Das Abgreifen von Zugangsdaten zum Online-Banking, in: MMR 7/2016, S. 435-440.

Umfang des Auskunftsanspruches gegen die Schufa-Scorewerte, in: NJW 17/2014, S. 1235-1239

Der Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Bargeldabhebung an Geldautomaten mit Karte und Geheimzahl, in: NJW 18/2012, S. 1262-1266.

Das Abgreifen von Bankzugangsdaten im Online-Banking, in: MMR, 2010, S. 84-90.

Weitere Sonderdrucke auf Anfrage

ilex Rechtsanwälte – Berlin & Potsdam Yorckstraße 17, 14467 Potsdam Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin

Telefon +49 331 9793750
Telefax +49 331 97937520

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